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Stalker-Überwachung

Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) wird im Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.

Gemäß einer Handreichung zur Beratung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2005) erstrecken sich mögliche Handlungsformen von Stalkern auf:

* Telefonanrufe, SMS, Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, Sendungen von E-Mails zu allen Tages- und Nachtzeiten
* „Liebesbezeugungen“ wie Liebesbriefe, Blumen, Geschenke
* Bestellungen von Warensendungen im Namen des Opfers

* Anwesenheit sowie das Verfolgen und Auflauern, zum Beispiel vor der Wohnung, dem Arbeitsplatz, dem Supermarkt
* Falschbeschuldigungen, zum Beispiel gegenüber dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin
* Ausfragen des Bekanntenkreises

* Sachbeschädigungen
* Beleidigungen, Verleumdungen
* Bedrohungen, Nötigungen


Link: Informationen zur gegenwärtigen Gesetzeslage

Enge Zusammenarbeit mit der SOH-Berlin

Seit dem 01. März 2009 arbeitet unsere Detektei mit der Opfer Stalking Hilfe Berlin zusammen.
Wir bedanken uns an dieser Stelle für die zukünftige Zusammenarbeit, und hoffen, dass dieses Netzwerk aus Opferhilfe und der ermittlerischen Arbeit unserer Detektei, die Aufklärungsrate erhöhen und damit Stalkingopfern optimal aus ihrer Situation befreien kann.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter : 49 (0)30 - 263 089 70
oder schicken Sie uns ihre Fragen an : berlin@detektei-fahtz.de

Informationen über das Stalking-Opferhilfe-Programm finden Sie auf: http://www.soh-berlin.de/


Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei beraten, inwiefern wir Ihnen durch unsere ermittlerische und observatorische Arbeit, bei einen in Verdacht stehenden Stalker helfen können.