Rechtsprechung
Gegenwärtige Gesetzeslage Stalking
Mit Gesetz vom 22. März 2007, in Kraft getreten am 31. März 2007, wurde in das deutsche Strafgesetzbuch der Straftatbestand der „Nachstellung“ eingeführt (§ 238 StGB). Eine einfache Nachstellung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die einfache Nachstellung wird nur auf Antrag verfolgt (§ 238 Abs. 4 StGB), wenn nicht die Staatsanwaltschaft im konkreten Fall ein besonderes öffentliches Interesse annimmt. Auch bei Vorliegen eines Antrages verfolgt die Staatsanwaltschaft die Tat nur, wenn sie ein öffentliches Interesse bejaht (§ 376 StPO, mit Möglichkeit der Nebenklage, § 395 Abs. 1 Nr. 1 lit. e StPO); im übrigen ist die verletzte Person auf den Weg der Privatklage verwiesen (§ 374 Abs. 1 Nr. 5 StPO).
Der § 238 StGB lautet wie folgt:
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt,
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Befugnisse des Detektivs
Juristisch gesehen ist der Detektiv eine Privatperson und wird auch als solche behandelt. Dem zur Folge hat ein Privatermittler keine Hoheitsrechte wie z. B. die Polizei und darf durch seine Ermittlungen niemals gegen die Rechte Dritter verstoßen. Wenn ich im Fernsehen sehe, wie angebliche Detektive Privatgrundstücke betreten und durch geschlossene Fenster ihre Zielperson Fotografieren oder Filmen, weiß ich nicht ob ich lachen oder weinen soll.
Natürlich werden Sie als Auftraggeber nicht für den Rechtsbruch der Detektei zur Verantwortung gezogen, Fakt ist aber das illegal beschaffte Beweismittel vor Gericht häufig nicht zugelassen werden, was wiederum Ihre Position bei Gericht stark schwächen kann. Ein guter Ermittler zeichnet sich dadurch aus das er die Informationen und Beweise legal beschafft.
Gerichtsurteile
OLG Zweibrücken (AZ 1W 13/87)
OLG Hamm (AZ 15W 405/68)
OLG Braunschweig (AZ 3W 10/74)
OLG München (AZ W1234/76)
Detektivkosten sind außergewöhnliche Parteiaufwendungen und als solche erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ZPO)
LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 SA
Ein Hausbau während der Krankschreibung berechtigt zu Kündigung. Wer während seiner Krankschreibung, an statt sich auszukurieren, am Neubau seines Hauses Bau- und Transportarbeiten durchführt, darf durch seinen Arbeitgeber fristgemäß gekündigt werden. Hat der Arbeitnehmer seine Krankheit nur vorgetäuscht, dann ist sogar die fristlose Kündigung zulässig.
AG Hessen (AZ 8K 3370/88)
Detektivkosten sind unter Umständen auch privat absetzbar, wenn konkreter Verdacht bestand.
OLG Schleswig, 10.02.1992 (AZ 15 WF 218/91
Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstelle ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.
OLG Stuttgart, 15.03.1989 (AZ 8 WF 96/88)
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbarem, schwerwiegenden Fehlverhalten, können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
AG München (AZ 6 SA 96/82)
Bei besonders schweren Verstößen, die das Vertrauen vom Arbeitgeber zum Mitarbeiter gestört wird, akzeptieren Gericht auch eine sofortige Kündigung, ohne vorherige Abmahnung. Die Auffassung der Gerichte von "besonders schwere Verstöße" reichen vom Diebstahl eines Kuchenstückes (BAG AZR 3/83) bis zur Arbeit in einem fremden Betrieb trotz erfolgter Krankschreibung.
AG Kaiserslautern (AZ 5 CA 119/84)
Testkäufe reichen als Beweise.
Detektivkosten sind erstattungsfähig
Die Kosten für einen Detektiven sind dann von der ausspionierten Person zu übernehmen, wenn die Ermittlungen zur Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich waren und die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind.Der unterhaltsverpflichtete Ex-Mann hatte eine Detektei beauftragt, um in einem Unterhaltsprozess zu beweisen, dass seine Ex-Frau mit einem neuen Partner zusammenlebte, was diese bestritt. Die Detektei bestätigte den Verdacht. Da erst die Ermittlungen den konkreten Verdacht im Unterhaltsstreit erhärteten, sind sie notwendiger Teil der Prozesskosten und waren damit von der Ehefrau zu tragen.
OLG Stuttgart 8 WF 671/90
Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer ( Vorspiegeln einer Erkrankung) einem Detektiv dessen Überwachung überträgt und der Arbeitnehmer aufgrund der Ermittlungen einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird.
BAG 8 AZR 5/97
Während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit darf der Arbeitnehmer/in sich nicht genesungswidrig verhalten. Andernfalls liegt eine vorsätzliche Vertragpflichtverletzung vor,
die zum Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber verpflichten kann. Der Schaden umfasst alle Aufwendungen des Arbeitgebers, soweit sie notwendig waren, auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei.
LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 540/99
Versicherungsbetrug
Wird jemand beruflich tätig, während er Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung bezieht, so ist der Versicherer zur fristlosen Kündigung der Police berechtigt. Weiterhin muß der Versicherungsnehmer die erhaltenen Leistungen zurückzahlen und die Kosten der Detektei übernehmen.
OLG Stuttgart 10 U 238/05
Ausspionieren erlaubt
Ein zu nachehelichen Unterhalt verpflichteter Mann darf durch einen Detektiv überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang seine Ex-Frau arbeitet. Sofern sich bei diesen Ermittlungen herausstellt, dass die geschiedene Ehefrau Einkommen verschwiegen hat, muss sie nicht nur eine Streichung oder Kürzung des Unterhalts hinnehmen, sondern auch die Kosten des Detektivs zu tragen. Aufgrund des Verstoßes der Ehefrau gegen die so genannten Offenbarungspflichten, war der begründete Anlass zur Einschaltung des Detektivs gegeben.
OLG Koblenz 11 WF 99/06
Verkäufer dürfen ohne Zustimmung des Betriebsrates durch Testeinkäufe, die durch Detektive durchgeführt werden, bei ihrer Arbeit kontrolliert werden. Solche Aufträge an Sicherheitsunternehmen unterlägen nicht dem Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrates und seien mithin zulässig.
BAG Erfurt 1 ABR 34/00


